Das Schweizer Cannabis-Gesetz 2022: Was hat sich geändert?
Seit August 2022 ist Cannabis auf Rezept in der Schweiz ohne BAG-Bewilligung möglich. Wir erklären die Gesetzesänderung und ihre Auswirkungen.

Am 1. August 2022 trat in der Schweiz eine wegweisende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft. Seitdem können Ärztinnen und Ärzte Cannabis direkt verschreiben — ohne den Umweg über eine Sonderbewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Was bedeutet das konkret?
Die Situation vor 2022
Bis Juli 2022 galt in der Schweiz ein kompliziertes System:
- Ärzte mussten beim BAG eine Ausnahmebewilligung beantragen
- Der Prozess dauerte oft Wochen bis Monate
- Jeder einzelne Patient brauchte eine individuelle Bewilligung
- Die Hürden waren hoch — nur schwere Erkrankungen kamen in Frage
- Viele Patienten griffen aus Verzweiflung zum Schwarzmarkt
Das Ergebnis: Nur wenige Tausend Patienten in der Schweiz hatten legal Zugang zu medizinischem Cannabis.
Was hat sich am 1. August 2022 geändert?
Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) brachte fundamentale Vereinfachungen:
1. Keine BAG-Bewilligung mehr
Ärzte können Cannabis-Arzneimittel direkt verschreiben, ohne Genehmigung durch das BAG. Die Entscheidung liegt beim behandelnden Arzt.
2. Alle Ärzte dürfen verschreiben
Jeder in der Schweiz zugelassene Arzt kann Cannabis verschreiben — nicht nur Spezialisten. Das schliesst auch Telemedizin-Konsultationen ein.
3. Meldepflicht statt Bewilligungspflicht
Ärzte müssen Cannabis-Verschreibungen dem BAG melden, aber nicht mehr genehmigen lassen. Dies dient der Datenerhebung und Qualitätssicherung.
4. Breitere Indikationen
Ohne die enge BAG-Prüfung entscheidet nun der Arzt nach medizinischem Ermessen, ob Cannabis indiziert ist. Die Palette der behandelbaren Beschwerden hat sich damit deutlich erweitert.
Was hat sich nicht geändert?
Wichtig zu verstehen:
- Cannabis ist weiterhin verschreibungspflichtig — es gibt es nicht frei zu kaufen
- Der Freizeitkonsum bleibt illegal (Pilotversuche in einzelnen Städten ausgenommen)
- Cannabis-Produkte werden nicht von der Grundversicherung übernommen
- Die ärztliche Konsultation wird über die Krankenkasse abgerechnet (Franchise und Selbstbehalt gelten)
- Es gelten weiterhin Qualitätsstandards für medizinische Cannabis-Produkte
Auswirkungen in Zahlen
Seit der Gesetzesänderung zeigt sich ein deutlicher Trend:
- Die Zahl der Cannabis-Patienten hat sich vervielfacht
- Mehr Apotheken führen medizinische Cannabis-Produkte
- Neue telemedizinische Angebote ermöglichen einen vereinfachten Zugang
- Die Qualität der verfügbaren Produkte hat sich verbessert
Wie geht es weiter?
Die Schweiz verfolgt einen pragmatischen Kurs. Aktuell laufen:
- Cannabis-Pilotversuche in Basel, Zürich, Bern und weiteren Städten
- Diskussionen über eine mögliche Regulierung des Freizeitkonsums
- Bestrebungen zur Kostenübernahme durch die Grundversicherung
Fazit
Die Gesetzesänderung von 2022 war ein Meilenstein für die Cannabis-Medizin in der Schweiz. Patienten haben heute einfacher und schneller Zugang zu einer Therapieoption, die von Fachpersonen individuell beurteilt wird. Ob eine Cannabis-Therapie für Sie geeignet ist, entscheidet Ihr behandelnder Arzt.
Quellen
- Schweizerisches Betäubungsmittelgesetz (BetmG), insbesondere Art. 3e — SR 812.121
- Bundesamt für Gesundheit BAG — Gesetzesänderung Cannabisarzneimittel (2022)
- Swissmedic — Cannabis Agency: Übersicht und Regulierung
- Verordnung über Betäubungsmittelsucht (BetmSV) — SR 812.121.6
- Bundesamt für Gesundheit BAG — Pilotversuche Cannabis
Dieser Artikel dient ausschliesslich der Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Cannabis-Arzneimittel sind in der Schweiz verschreibungspflichtig.